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Dr. Leidel erklärt einer Hotelmanagerin Details zur Umsatzentwicklung
Mandant:
Hotel Oswald

"Die Kanzlei Leidel & Partner bringt kompetente Beratung auf den Punkt. Zuverlässig und immer up to Date!"

M.A. Alfons Oswald

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Kompetenz
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Zertifikat
DEHOGA Zertifikat

Hotellerie und Gastronomie

„Legen Sie ab!“ – wir kümmern uns um Sie

Ganzjährig verwöhnen Sie Ihre Gäste nach allen Regeln der Kunst mit außerordentlichem Engagement. Bereits diese Aufgabe fordert von Ihnen hohen persönlichen und finanziellen Einsatz.
Daneben haben Sie ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Bei einigen davon können wir Sie wirksam unterstützen, sodass Ihnen mehr Zeit bleibt, sich um Ihre Gäste zu kümmern.

Wir ordnen Ihr kaufmännisches Belegwesen und strukturieren Ihre Prozesse so, dass alle Eingaben nur ein einziges Mal erfolgen. Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum papierarmen Büro und helfen Ihnen bei der Digitalisierung Ihrer Belege und dem Aufbau eines Belegarchivs, in dem Sie auch nach Jahren die gewünschten Belege mit wenigen Eingaben schnell finden. Selbstverständlich mit größtmöglichem Datenschutz.

Ihre Auswertungen erhalten Sie von uns branchenspezifisch für die Hotellerie und Gastronomie aufbereitet. Neben den üblichen Kennzahlen kennen Sie auch Ihren GOP, Ihre Kapazitätsauslastung, den Beherberungserlös je belegtem Zimmer, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer Ihrer Gäste, die ARR und den RevPAR. Und zwar in einer einzigen Auswertung.
Gerne analysieren wir Ihre Deckungsbeiträge im Hotel-, Gastro-, Tagungs-, Wellness-, oder Medical Spa-Bereich.

Es gibt mehr als 100 ****Wellnesshotels in Bayern. Ein erheblicher Anteil davon befindet sich im Bayerischen Wald. Wir kennen und begleiten viele davon.

Ein Schwerpunkt unserer Branchentätigkeit liegt in der Durchführung von Feasibility Studien, mit denen wir in einer integrierten Planungsrechnung die Machbarkeit von Investitionen im Hotel- und Gastronomiebereich prüfen.


Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.
(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)




Kundenstimme: Hotel Hirsch im Allgäu

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